Die Aufgaben und der Umgang mit den trauernden und sterbenden Menschen erfordern von den Begleitern spezielle Kenntnisse, die in Seminaren von hierzu besonders ausgebildeten Fachkräften vermittelt werden. Hierzu sind wir vom Gesetzgeber als ambulanter Hospizdienst verpflichtet. Nach den Bestimmungen des SGB V §39a muß die qualifizierte Ausbildung von ehrenamtlichen Sterbe- und Trauerbegleitern in ausreichender Anzahl sichergestellt und die Zusammenarbeit mit palliativ-medizinisch erfahrenen Pflegediensten und Ärzten gewährleistet sein.

Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass neben der Vermittlung der grundlegenden fachlichen Kenntnisse, der medizinischen und schmerztherapetischen Versorgung sowie der Gesprächsführung, immer die menschliche Seite im Mittelpunkt aller Handlungen und Überlegungen steht.

Der ÖHHB bietet zwei Befähigungskurse für seine Mitarbeiter an: